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Copycats - nein Danke!

copycat ['k pikæt] engl.: Nachahmer, Trittbrettfahrer

Diese Selbstverpflichtungs-Erklärung können sich Tätowierer, die unsere Aktion unterstützen und mittragen wollen, hier runterladen und ausdrucken.
Euren Studionamen könnt ihr direkt in die entsprechende Zeile in der Erklärung eintragen, er wird dann auch direkt in eine Online-Liste übernommen, auf der sämtliche teilnehmenden Studios aufgeführt werden. 


HIER GEHTS ZUR ANMELDUNG

Diese Studios unterstützen "COPYCATS - NEIN DANKE!"




Die Aufkleber kann jeder bei uns bestellen;

schickt uns einfach einen an euch selbst adressierten und mit 55 Cent frankierten Rückumschlag (normaler Briefumschlag) an:

TätowierMagazin
»Copycat-Aufkleber«
Markircher Straße 9 a
D-68229 Mannheim


und ihr erhaltet postwendend drei unserer Copycat-Kleber.

Wer mehr Infos zur Copycat-Aktion möchte, kann hier weiterlesen

COPYCATS – NEIN DANKE!

Text: Dirk-Boris • Fotos: Archiv TätowierMagazin

Wo hört Inspiration auf und wo fängt der Ideenklau an? Warum macht es eigentlich überhaupt keinen Sinn, Tattoos zu kopieren? Und wie sieht das Ganze aus juristischer Sicht aus? Was meinen Betroffene und Tattoo-Künstler zu dem Thema?

Mit unserer TM-Aktion »Copycats – Nein Danke!« wollen wir auf das Problem der Tattoo-Kopiererei aufmerksam machen, für Individualität und Kreativität bei der Motivsuche werben und zu mehr Respekt vor den Tattoos anderer aufrufen.


Es ist eigentlich »nur« eine meiner zahlreichen Tätowierungen;
so etwas über 40 dürfte ich insgesamt haben, ich hab schon länger nicht mehr nachgezählt. Aber trotzdem ist diese eine Tätowierung besonders. Es ist eine Borneo-Blume, statt der üblichen Spirale ist in der Mitte ein keltischer Knoten, der kein Anfang und kein Ende hat und dadurch »Ewigkeit« symbolisiert. Das Tattoo ist eine Erinnerung an eine Freundin, die jeweils eine Borneo-Blume im Handgelenk tätowiert hatte. Der keltische Knoten war in einen Stein graviert, den sie mir als Symbol für unsere Freundschaft geschenkt hatte. Die Kombination beider Motive und das Tattoo, das Zele von Zagreb Tattoo daraus entworfen hat, ist einzigartig und erinnert mich immer an meine beste Freundin, die letztes Jahr verstorben ist. Natürlich habe ich als Chefredakteur des TM kein Problem damit, meine Tattoos fotografieren zu lassen, und wenn auf einer Convention was Neues dazu kommt, ist es normalerweise auch gleich im dazugehörigen Convention-Bericht abgebildet. Aber dieses eine Tattoo lasse ich nicht fotografieren, denn ich will keinesfalls, dass es kopiert wird. Das Motiv hat nur für mich eine Bedeutung; es ist mit einer ganz persönlichen Erinnerung verbunden, niemand außer mir »versteht« dieses Tattoo. Aber worin läge denn für mich das Problem, wenn es doch jemand kopiert?

Wenn schon kopieren, dann vom Original-Foto, nicht vom Tattoo! (Tattoo von Maik Frey, Esslingen)
Zumindest von einem meiner Tattoos weiß ich sicher, dass es mal kopiert wurde – weil wir ein Bild von dem kopierten Tattoo zugeschickt bekommen hatten. Es handelte sich um das Porträt von James Hetfield, das mir Maik Frey auf die Wade tätowiert hatte; kurz nachdem wir es im TM gezeigt hatten, hatte es sich ein Metallica-Fan vom Foto im TM abgekupfert. Da sich mein Original-Tattoo auf der Wade befindet und es durch die Rundung der Wade auf dem Foto zwangsläufig minimal verzerrt aussieht, trägt der Hetfield-Kopierer nun ein Porträt, auf dem der Metallica-Shouter aussieht, als wäre er mit dem Kopf in einen Schraubstock geraten. Selber schuld, ich hätte ihm sogar das Poster geschickt, das ich als Vorlage benutzt habe, wenn er mich nur gefragt hätte. Dass jemand das gleiche Hetfield-Porträt trägt, damit habe ich grundsätzlich kein Problem. Bei dem Borneo-Celtic-Motiv ist das anders. Während das Metallica-Porträt einfach cool ist und durch die technisch einwandfreie Ausführung besticht, hat das Erinnerungs-Tattoo einen hohen emotionalen Wert. Es sind damit ganz persönliche Erinnerungen verbunden, die andere nicht nachvollziehen können und die für andere keinen Wert haben können. Wird ein solches Tattoo kopiert, so kommt das für den Träger einer Entwertung gleich; das Zeichen einer unteilbaren und einzigartigen Erfahrung oder Erinnerung wird plötzlich durch Reproduktion zur Massenware, deren Wert lediglich auf eine hübsche Optik reduziert wurde.

Paul Booth Plagiat: das teuflische Porträt des Kunden!

Eines der ersten Tattoos, bei dem dieses Problem deutlich sichtbar wurde, war eine spektakuläre Tätowierung von Paul Booth, eine der ersten Arbeiten mit denen der Meister der Black & Grey-Horror-Tätowierung vor knapp zehn Jahren auch im Westen für Aufmerksamkeit sorgte. Das Tattoo stellte ein Teufelsporträt dar, ein eindrucksvolles Konterfei des Leibhaftigen mit Stummel-Hörnern und einem Mund, der ähnlich wie Schrumpfköpfe aus Borneo zugenäht war. Kaum war das erste Foto dieser eindrucksvollen Tätowierung in einer Tattoo-Zeitschrift abgedruckt worden, schossen die Kopien wie Pilze aus dem Boden. Dass keine dieser Kopien qualitativ auch nur ansatzweise an das Original heranreichte, ist leicht nachzuvollziehen; es gibt nun mal eben nur einen Paul Booth. Doch im Falle des Teufels-Porträts kam noch dazu, dass das Original eigentlich ein realistisches Porträt des Trägers war, das lediglich durch die Hörner, die leeren Augen und den zugenähten Mund verfremdet worden war. Man darf mutmaßen, dass der Träger des Originals von der massenhaften und zudem technisch meist unzulänglichen Verbreitung seines eigenen Porträts wenig begeistert war. Aber auch für die Träger solcher Kopien kann so ein Abklatsch doch eigentlich nichts Erstrebenswertes sein. Wenn das Objekt der Begierde ein technisch und künstlerisch hochwertiges Unikat eines Tattoo-Künstlers ist – warum gibt man sich dann mit einer minderwertigen Replik zufrieden? Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man durch das Kopieren eines Tattoos das Motiv auch in derselben Qualität gestochen bekommt wie das Original. Sicher gibt es auch technisch »gute« Kopisten, doch wenn es um das Kopieren von Künstlern wie Paul Booth, Filip Leu oder Hernandez geht, wird man im Normalfall ohnehin nur einen müden Abklatsch vom Original erhalten. Wenn es so einfach wäre neben dem Motiv auch das technische Können von Top-Tätowierern zu kopieren, dann gäbe es ja an jeder Ecke Weltklasse-Tätowierer. Abgesehen davon, dass es für die Träger der Original-Tattoos also sehr ärgerlich ist, wenn ihre Tätowierungen nachgemacht werden, lässt sich auch für diejenigen die sich die Kopien stechen lassen, kein echter Vorteil erkennen: Sie kennen den Sinn und Hintergrund des Tattoos nicht, sie bekommen es nicht vom Original-Tätowierer gestochen und damit in den meisten Fällen auch nicht in der Original-Qualität und haben somit, kurz und knapp, einfach ein sinnentleertes, oft minderwertiges, nachgemachtes Tattoo. Nicht besonders erstrebenswert, oder?

Grenze zwischen Inspiration und Kopie ist fließend
Natürlich ist die Grenze fließend zwischen Inspiration und bloßem Kopieren. Die avantgardistischen, oft kindlich-naiv anmutenden Tattoos französischer Künstler wie Yann aus Paris, Lionel aus Nantes oder Navette aus Lyon, die wir im Laufe der letzten Monate vorgestellt hatten, sind hierzulande auf große Resonanz gestoßen.

Im TM 10/04 zeigten wir eine abstrahierte Blume von Yann, Paris. Osti aus Bamberg kreierte eine ähnliche Tätowierung, die dennoch eine eigene Handschrift trägt.
Die extreme Reduzierung der Motive aufs Wesentliche hat ihren ganz eigenen Reiz; es stellt sich dann nur die Frage; lässt man sich vom minimalistischen Grundprinzip dieser Motive etwa dahingehend inspirieren, dass man auch mal eine Kindergartenzeichnung der Tochter als potenzielles Tattoo-Motiv in Erwägung zieht – oder kopiert man eines von Yanns Strichmännchen einfach 1:1? Und dürfen auch Tätowierer hierzulande sich an diesem Stil versuchen, oder muss man für eine stark abstrahierte Strich-Blume wirklich unbedingt nach Paris fahren? Wer sich weiter entwickeln will und sich neue Stilrichtungen erschließen möchte, kommt bis zu einem gewissen Grad nicht drum herum, sich an anderen zu orientieren, ja, diese auch nachzuahmen. Und wer würde es einem Tätowierer verübeln, wenn er seinen künstlerischen Horizont erweitern möchte?

Abb. links:
Nahezu 1:1 wurde Rebeccas Comic-Frauenkopf kopiert. Links das Original (von Navette, Lyon. Erstmals zusehen in TM 10/05), rechts die Kopie. Abb. rechts: Der schmale Grat zwischen Inspiration und Kopie: Rechts unser Covergirl vom TM 09/2005, oben ein daran angelehntes Tattoo von Tattoo Office Team, Nürtingen


Doch das Studieren eines Stils, das zumindest in der Anfangsphase notwendig sein kann, um eine eigene Handschrift zu entwickeln, ist nicht mit dem Abpausen einzelner Motive zu verwechseln, das überhaupt nicht den Zweck verfolgt sich einen neuen Tattoo-Stil anzueignen, sondern einfach nur den Sinn hat, eine gute Idee zu klauen. Es ist völlig legitim, wenn ein Kunststudent einen Rembrandt kopiert, um Pinselstrich, Duktus und Einsatz von Licht und Schatten zu studieren. Den eigenen Namen unter das Bild zu setzen wäre jedoch eine Respektlosigkeit gegenüber dem Meister, dem man letzten Endes die neu gewonnen Einsichten und Techniken verdankt. Und Tattoos eignen sich zum Kopieren eben nunmal schon gar nicht – denn sie befinden sich nicht auf toter Leinwand, sondern auf lebendiger Haut und haben für die Besitzer oft eine Bedeutung, die nicht teilbar ist und vom Träger auch nicht geteilt werden möchte (abgesehen von Pärchen-Tattoos, wo genau dieser Effekt ja gewünscht ist). Man kann Fotos in den meisten Fällen nicht ansehen, ob das darauf abgebildete Tattoo eine Einzelanfertigung oder eine Tätowierung nach kommerzieller Vorlage ist (vergl. hierzu auch »Tattoo-Flash oder Custom Tattoos?« ab S. 150) und kann somit auch nie mit Sicherheit sagen kann, ob es sich um ein individuelles und persönliches Zeichen des Trägers handelt. Daher sollten sowohl Tätowierer wie auch Tattoo-Fans davon Abstand nehmen, Fotos von Tätowierungen als Vorlagen zu missbrauchen. Abgesehen von den bereits genannten technischen Problemen (Verzerrung des Motivs durch unebene Körperstellen), die ein Kopieren vom Foto unsinnig erscheinen lassen, ist es auch eine Respektlosigkeit gegenüber Träger und Tätowierer des Originals.

»A tattoo is never finished until a picture is taken.« (Cliff Raven)

Wir möchten im TätowierMagazin weiterhin Tätowierungen zeigen, besondere, außergewöhnliche und einzigartige Tätowierungen, die von ihren Trägern, ihren Geschichten und ihren Werten erzählen. Und wir möchten auch weiterhin Tattoo-Fans die Möglichkeit geben, ihre Hautbilder in unserer Zeitschrift zu zeigen, denn Sehen und Gesehen werden ist und bleibt einfach ein wichtiger Faktor in der Szene. Wir wollen nicht, dass Tätowierer oder Tattoo-Fans befürchten müssen, Opfer von Kopisten zu werden, wenn sie sich von unseren Mitarbeitern auf Conventions fotografieren lassen oder uns Fotos an die Redaktion schicken. Zu 100 Prozent werden wir das nicht verhindern können, aber wir möchten mit unserer Aktion »Copycats – Nein Danke!« grundsätzlich auf die Problematik aufmerksam machen, denn viele Tattoo-Fans und insbesondere Szene-Einsteiger finden es oftmals völlig normal, Tattoo-Motive nicht etwa aus dem Vorlagenordner, sondern aus dem Fotoalbum auszusuchen. Um dieser Aufklärungskampagne etwas mehr Nachhaltigkeit zu verleihen, haben wir uns entschlossen, auch Tattoo-Studios die Möglichkeit zu geben, sich aktiv zu beteiligen. Tätowierer, die unsere Aktion unterstützen und ihren Kunden gegenüber Aufklärungsarbeit leisten möchten, können sich auf unserer Homepage www.taetowiermagazin.de eine Erklärung zum Ausdrucken herunterladen, auf der Sinn und Zweck der Aktion in knapper Form erläutert wird. Beim Runterladen über die Homepage wird der Name des Studios automatisch in eine Online-Liste übernommen, auf der man die Namen bzw. Studios aller Teilnehmer nachlesen kann. Sinn der Sache ist dabei nicht nur, dass man ein hübsches Bildchen ins Studio hängt (obwohl Mäx aus Bad Ischl sich mit unserer Copycat richtig Mühe gegeben hat), sondern dass sich durch diese Selbstverpflichtungserklärung Nachfragen seitens der Kundschaft und Beratung durch die Studiobetreiber ergeben. So wird aus »Copycats – Nein Danke!« keine Eintagsfliege, die in Vergessenheit gerät, sobald diese Ausgabe des TM im Altpapier landet, sondern eine Aktion mit großer Nachhaltigkeit, die hoffentlich zu mehr Respekt vor den Tattoos anderer beiträgt und für mehr Originalität, Eigenständigkeit und Individualität in der Szene werben kann – denn darum geht’s ja schließlich beim Tätowieren, oder?




SAILING FOR THE TRUTH Eine Motivklau-Geschichte von Deutschland nach Thailand und zurück


Text: Dirk-Boris• Fotos: Dr. Mark Benecke, Archiv Tätowier Magazin

Da hatte sich Dr. Mark Benecke aber gefreut,
als er letztes Jahr die April-Ausgabe des TM in Händen hielt. In Fachzeitschriften publiziert der bekannte Gerichtsbiologe regelmäßig, wird als Experte bei spektakulären Mordfällen von verschiedenen Fernsehsendern zu Sendungen wie »Autopsie« oder »Medical Detectives« zu Rate gezogen. Zu Demonstrationszwecken schwingt er auch schon mal blutige Äxte bei Stefan Raab (um zu zeigen, was man alles aus Blutklecksen lesen kann) oder kocht mit Tim Mälzer (einfach so, ohne kriminellen Hintergrund). Aber im TätowierMagazin war er bislang noch nicht gewesen, und drum freute sich der üppig tätowierte Dr. Benecke sehr, dass wir ihm Gelegenheit gegeben hatten, über seine zweite Leidenschaft neben halbverwesten Leichen zu sprechen. Bereitwillig stand uns Dr. Benecke Rede und Antwort und ließ gern von Fotograf Volker Rost seine Tattoo-Sammlung ablichten. Auch als einen Monat später der Bericht über ihn, seine Arbeit und natürlich seine Tätowierungen erschien, war die Welt noch prima in Ordnung. Bis Weihnachten 2005; da stimmte ein Geschenk Herrn Dr. Benecke sehr verdrießlich. Dabei war es gar kein Geschenk das er selbst erhalten hatte und das ihm nicht gefallen hätte. Vielmehr hatte Dr. Beneckes Assistentin Saskia das bewusste Geschenk von ihrer Mitbewohnerin bekommen. Dr. Benecke war auch nicht neidisch – schließlich handelte es sich um eine Damenhandtasche, mit der der forensische Biologe nicht viel hätte anfangen können.

Vollmeise, oder was? Dr. Benecke greift sich ans Hirn angesichts des dreisten Motivklaus. Unten sein Rückentattoo, das einzige Foto davon erschien in der TM Ausgabe April 2005.

Was Dr. Mark Benecke aber doch sehr betrübte war die Tatsache,
dass sich auf der Handtasche das offensichtlich kopierte Motiv einer seiner liebsten Tätowierungen befand; ein Oldschool Pin-up vor einem Schiff mit dem Spruchband »Sailing for Truth«; ein Sinnspruch, der Dr. Beneckes Einstellung zu seiner Arbeit repräsentiert. Um zu belegen, dass es nur eine Kopie seines Tattoos aus dem TM April ’05 sein kann, die auf der Tasche prangt, muss Dr. Benecke seinen kriminalistischen Spürsinn nicht all zu sehr bemühen; das Motiv wurde von Tom (Elektrische Tätowierungen, Köln, nach einer Vorlage einer Freundin Beneckes, Lisa Fuss, Theatermalerin am Staatstheater Stuttgart) speziell für ihn entworfen, und das einzige Foto, das von dem Tattoo veröffentlicht wurde, findet sich in eben dieser Aprilausgabe. Doch wie kommt das Tattoomotiv auf die Tasche? Das wird sich letzten Endes kaum noch klären lassen. Die Verkäuferin der Taschen (über eBay) gab auf Nachfragen Dr. Beneckes an, die Ware auf einem Markt in Bangkok erstanden zu haben. Thailand ist neben China, den Philippinen und Malaysia eines der Zentren der Produkt-Piraterie; hier werden nicht mehr nur wie früher Lacoste-Hemden und Levis-Jeans gefälscht, inzwischen wird in diesen Hochburgen der Marken-Kopiererei vom Parfum über DVDs bis zu Auto-Ersatzteilen praktisch alles nachgebaut, was man für Geld kaufen kann – selbst gefälschte Tattoo-Maschinen nach den Vorlagen namhafter Supplier kann man dort mittlerweile erstehen. Darüber, wie das Motiv nach Thailand und schließlich auf die Tasche kam, die wiederum in Deutschland über eBay vertrieben wurde, lässt sich nur spekulieren. Nachdem Dr. Mark Benecke sich selbst eine der Taschen mit seinem eigenen Motiv bestellt hatte, forderte er die Vertreiberin nachdrücklich und mit Hinweis auf Anwalt dazu auf, den Verkauf der Taschen zu unterlassen – mit (vorläufigem) Erfolg. Die Freude darüber dürfte sich bei ihm allerdings in Grenzen halten, denn inzwischen laufen wahrscheinlich schon Dutzende Rockabilly-Girls mit einer Tasche rum, auf der ein cooles Oldschool-Motiv abgebildet ist (das sich vielleicht auch ganz gut als Tattoo-Vorlage eignet?), ohne die geringste Ahnung zu haben, welche Bedeutung das Motiv für denjenigen hatte, der es sich als Einzelstück hatte entwerfen lassen. Ärgerlich, irgendwie auch tragisch, doch Dr. Benecke nimmt’s mit Humor: »Nun bin ich immerhin stolzer Besitzer des von meiner eigenen Haut (!) geklauten Motivs – sicher auch einmalig!« meint er zu seiner frisch erworbenen Plastik-Handtasche. Und hier könnte die Geschichte zu Ende sein.

Was folgt, ist ein kleiner Epilog, denn Dr. Mark Benecke ist nicht nur Opfer einer Motivklauerei – er hat auch selbst schon mal ein Motiv abgekupfert. Als er zu Forschungszwecken in Kolumbien weilte, ließ er sich von einem Tätowierer in Medellin ein Dotwork-Tattoo nach Vorlage eines Fotos aus dem Bericht über den englischen Hand-Tätowierer Pier Makanda aus dem TM Juli 2004 stechen. Also sozusagen eine Täter-Opfer-Karriere? Dr. Benecke steht zu seinem stibitzten Motiv: »Das Tattoo haben wir natürlich aus dem TM, und zwar, weil ich in Medellin nur noch einen Abend Zeit hatte und als Vorlage nur mein TM vorhanden war«, erklärt Dr. Benecke den akuten Motiv-Notstand und führt weiter aus; »Der Unterschied zu dem geklauten ›Sailing for Truth‹-Motiv ist, dass die drei Libellen mir viel bedeuten – z.b. Glaube, Liebe, Hoffnung und andere Dreieinigkeiten wie Blootwoosch, Kölsch un e lecker Mädche usw. – und dass ich jedem ehrlich und ungefragt sage, von wem die Original-Vorlage stammt. Außerdem verdiene ich damit nichts.« Und man wird Dr. Benecke bestimmt nicht die niederen Beweggründe unterstellen können, die die Taschen-Produzenten zum Motivklau bewogen haben. So kann also die Einschätzung eines ähnlichen Sachverhalts durch ein und dieselbe Person je nach Perspektive und unterschiedlichen Umständen ganz anders ausfallen. Und so ein Perspektivwechsel empfiehlt sich für diejenigen, die sich mit der Absicht tragen, sich das Tattoo einer anderen Person stechen zu lassen. Fänden die es so prickelnd, wenn ihr Tattoo von einem anderen kopiert würde? Egal wäre es sicherlich den Wenigsten. In diesem Sinne: »Was Du nicht willst, dass man Dir tu …«




WEM GEHÖRT MEIN TATTOO?
Tätowierungen im Licht des Urheberrechts


Interview, Fotos: Volker Müller-Veith

Ganz easy: sich etwas zeichnen und tätowieren zu lassen. Einfach geil sieht das fertige Tattoo aus! Ganz schön kompliziert erscheint es mit den Augen eines Juristen betrachtet, wenn es um die Frage der Rechte am Motiv und der Tätowierung geht. Der Hamburger Rechtsanwalt Andreas du Maire (37) gibt Auskunft.

TM: Ich lasse mir von einem Tätowierer etwas stechen. Was geschieht dabei aus juristischer Sicht?
Andreas:
Der Kunde schließt mit dem Tätowierer einen so genannten typengemischten Vertrag ab. »Typengemischt« heißt konkret: In dem Vertrag sind sowohl Elemente eines Dienstvertrags als auch eines Werkvertrags enthalten. Der Vorgang des Tätowierens stellt eher eine Dienstleistung dar, also eine Handlung. Die fertige Tätowierung aber ist ein »Werkerfolg«, ein bestimmtes Produkt. In jedem Fall gehört das Werk am Ende dem Kunden.

Rechtsanwalt Andreas du Maire befasst sich nicht nur beruflich mit Tattoos & Piercings, er ist auch selbst ein Freund der Körperkunst.
Der Tätowierer von David Beckham klagt gerade vor einem englischen Gericht gegen seinen prominenten Kunden. Worum geht es da?
Beckham hat in einer Zeitschrift auf einer Strecke mit Modefotos auch seine Tattoos präsentiert. Der Tätowierer ist der Auffassung, dass Beckham auch durch seine Tattoos so berühmt wurde und dass ihm (dem Tätowierer) als Urheber dieser Tattoos Lizenzgebühren zustehen. Die Angelegenheit ist meines Wissens noch nicht entschieden. In Deutschland wäre ein solcher Rechtsstreit undenkbar. Hier ist klar, dass der Tätowierer am fertigen Tattoo auf dem Körper des Kunden keine Rechte behält.

Mein Tätowierer hat für mich eine Tätowierung entworfen und sie mir gestochen. Bin ich dadurch auch Besitzer des Motivs geworden? Kann ich verlangen, dass der Tätowierer es keinem anderen mehr tätowiert? Oder bleiben die Rechte beim Tätowierer?
Der Entwurf eines Tattoos kann bereits eine eigene schöpferische Leistung sein. Er fällt unter den Werkbegriff des Urheberrechts (§ 2, Abs.1, Nr. 4), wenn er eine bestimmte »Schöpfungshöhe« besitzt – das heißt, die eigene schöpferische Leistung des Erschaffers erkennen lässt, indem die »geistig-ästhetische Gesamtwirkung dadurch erzielt wird, dass in der Herstellung eine über die bloße zweckmäßige Anordnung hinausgehende eigentümliche Gestaltung« zum Ausdruck kommt. Auf der anderen Seite ist die Tätowierung am Körper und damit der Körper selbst – zumindest nach einigen in der Rechtswissenschaft vertretenen Auffassungen – auch ein urheberrechtsfähiges Werk, so dass diese Frage nicht eindeutig entschieden werden kann. Auch das wiederholte Tätowieren eines bestimmten Motivs führt jeweils zu einem Unikat, da ja jeder Körper verschieden ist und keine Tätowierung genau der anderen gleichen kann. Daher kommt ein Anspruch eines Kunden gegen den Tätowierer auf Unterlassung erst einmal nicht in Betracht.

Was ist, wenn ich mit dem Tätowierer vorher vereinbare, dass der Entwurf hinterher nicht weiter verwendet werden darf?

Eine solche Vereinbarung kann natürlich immer getroffen werden. Dann sollte man aber auch keine Fotos von seinem Tattoo machen lassen, damit diese nicht in Zeitschriften veröffentlicht werden und gegebenenfalls anderen als Vorlage dienen können.

Könnte ich bei Zuwiderhandlung gegen eine solche Vereinbarung vor Gericht auf Schadensersatz klagen?

Ja, wenn man vorher mit dem Tätowierer einen Vertrag abschließt, der einem die Exklusivität der Tätowierung garantiert – und wenn man dann auch gleich noch eine Vertragsstrafe für den Fall vereinbart, dass der Tätowierer seine Pflicht zur Unterlassung eines weiteren Tätowierens des Motivs verletzt. Vor Gericht hätte man den Beweis zu führen, dass die andere Tätowierung auch wirklich vom selben Tätowierer stammt. Da ein Tätowierer sein Werk üblicherweise nicht auf der Haut signiert, ist dieser Beweis nur sehr schwer zu führen. Für einen dritten, z.B. einen anderen Tätowierer, der sich die Exklusiv-Vorlage rechtswidrig besorgt hat, würde eine vereinbarte Vertragsstrafe nicht gelten.

Kann ich den anderen Träger »meines« Tattoos belangen?

Einen Anspruch gegen einen anderen Tätowierten, das Tattoo zu löschen, gibt es nicht.

Mein Tätowierer fotografiert meine, von ihm entworfene Tätowierung. Das Foto taucht in einer Zeitschrift auf. Monate später entdecke ich »mein« Motiv identisch oder nur leicht abgewandelt auf einer anderen Person oder einem T-Shirt. Kann ich oder kann mein Tätowierer klagen?

Ich würde davon ausgehen, dass eine Abwandlung eines Motivs auch wieder ein eigenes Urheberrecht begründen kann, wenn es mehr ist als eine so genannte freie Bearbeitung eines bestehenden Werks. Aber auch bei einer freien Bearbeitung wird es schwierig, Ansprüche durchzusetzen, wenn der Tätowierer seine Fotografien selbst zur Veröffentlichung weitergereicht und somit anderen eine freie Bearbeitung ermöglicht hat. Ansprüche könnten sich gegen einen T-Shirt-Produzenten ergeben, wenn dieser das Tattoo ohne Verfremdung wirklich eins zu eins als Design verwendet hat. Es müsste bis in den letzten Strich als identisch erkannt werden. Dann hätte der Tätowierer einen urheberrechtlich begründeten Anspruch auf ein sogenanntes Nutzungsentgelt (Lizenzen).

Darf ein Tätowierer ein auf einer Internetseite oder in einer Zeitschrift zugängliches Flash einfach tätowieren? Was ist, wenn das Flash namentlich gekennzeichnet ist?

Ein Flash ist nur urheberrechtlich geschützt, wenn es die dafür notwendige »Schöpfungshöhe« besitzt. Nur dann hat eine Verwendung ohne Erlaubnis u.U. urheberrechtliche Konsequenzen für den Tätowierer. Gelten könnte auch das Geschmacksmustergesetz. Es stellt Muster unter Schutz, die zu einer gewerbsmäßigen Vervielfältigung gedacht sind. Das könnten z.B. klassische Motive wie ein Koi oder ein Sacred Heart in einfacher Ausführung sein. Sind die Flashs namentlich gekennzeichnet, sollte der Zeichner gefragt werden. Sonst sind Schadensersatzforderungen wegen eines Verstoßes gegen das Geschmacksmuster- oder auch das Urhebergesetz denkbar. Kauft ein Tätowierer ein Flash, ist damit die »Lizenz« abgegolten. Bearbeitet ein Tätowierer ein Motiv aus dem Internet oder einer Zeitschrift so, dass die Bearbeitung erheblich von der Vorlage abweicht, kann dabei wieder ein urheberrechtlich geschütztes eigenständiges Werk entstehen. Generell würde ich sagen: Wer seine Werke der Öffentlichkeit so präsentiert, dass es möglich ist, diese weiter für seine Zwecke zu verwenden, wird vor Gericht nur schwer einen Anspruch auf Nutzungsentgelt durchsetzen können. Dies wäre nur möglich, wenn er seine Motive mit einem Copyright-Vermerk versieht.

Könnte mich oder meinen Tätowierer ein Comiczeichner verklagen, wenn ich mir eine seiner Comicfiguren stechen lasse? Was ist, wenn ich mir ein Bild von einem verstorbenen oder noch lebenden Schauspieler in einer bestimmten Filmrolle tätowieren lasse?
Der Comiczeichner könnte allenfalls gegen den Tätowierer vorgehen. Er würde aber kaum Schadensersatzforderungen geltend machen, weil mit der Tätowierung seiner Comicfigur keine über die Tätowierung hinausgehende Absicht der Gewinnerzielung verfolgt wird. Außerdem hat die Tätowierung eine Werbewirkung für den Zeichner. Um rechtlich sicher zu gehen, sollte der Tätowierer zunächst beim für die Vergabe der Nutzungsrechte zuständigen Verlag anfragen. Die Tätowierung einer Person des öffentlichen Lebens in einer Rolle (z.B. Robert de Niro in »Taxi Driver«) ist eine eigene Schöpfung. Hier könnten sich Ansprüche allenfalls aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableiten.

Ich habe mir das Porträt meiner Ex-Freundin in meiner Haut verewigen lassen. Sie sieht es und will, dass ich es covern oder weglasern lasse. Kann sie das von mir verlangen (Recht am eigenen Bild)?

Nein. Das Gericht kann nicht per Urteil eine Körperverletzung durchsetzen. Und das wären eine Übertätowierung oder ein Lasereingriff in rechtlicher Hinsicht.

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